Neues von der FDP
KUBICKI-Kolumne: Demokratie braucht Zumutungen
Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:
Als mir vor einigen Wochen vorgeworfen wurde, ich würde mit meinem Einsatz für die Meinungsfreiheit „rechte Narrative“ bedienen, habe ich mich dagegen an verschiedenen Stellen pointiert zur Wehr gesetzt und dafür enorm viel Zuspruch quer durch alle politischen und publizistischen Lager erhalten. Das hat mich beruhigt. Beunruhigt hat mich jedoch, dass trotz dieses persönlichen Zuspruchs der allgemeine Aufschrei ausblieb. Nicht bezogen auf meine Person, sondern auf die ungeheuerliche Behauptung, der Einsatz für Grundrechte sei etwas Verurteilungswürdiges.
Ich kann nicht oft genug an die klugen Worte des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit erinnern. Weil es sich dabei um eine der wichtigsten Passagen der bundesdeutschen Jurisprudenz handelt, zitiere ich hier gerne noch einmal den Wortlaut des Gerichts, das nicht ohne Grund Bezug auf die Werte der Französischen Revolution und die angloamerikanische Rechtstradition nimmt:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, ‚the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom‘ (Cardozo).“
Die ständige Auseinandersetzung, der Kampf der Meinungen, als Lebenselement der Demokratie! Ich muss den Leserinnen und Lesern dieser Kolumne wohl nicht mehr erläutern, dass dieses „Lebenselement“ meinem politischen und persönlichen Naturell sehr entgegenkommt. Natürlich ist es aber völlig in Ordnung, wenn nicht jeder mit derselben Lust an der Auseinandersetzung durchs Leben geht. Politiker und Strafverteidiger wie ich sollten sie hingegen besitzen. Die Letzteren haben quasi den Rechtsstaat zum Beruf, die Ersteren die Demokratie.
Leider verliert das Lebenselement der Demokratie im politischen Wettbewerb immer weiter an Wert. Da ist zum einen das leidige Thema der Politikerbeleidigungen, das ich auch an dieser Stelle nicht aussparen kann. Die Dünnhäutigkeit einer ganzen Politikergeneration, gepaart mit einem fehlgeleiteten karrieristischen Eifer in den Staatsanwaltschaften, setzt dem Meinungsklima in Deutschland zu. Dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit in dieser Woche erneut sehr deutliche Worte zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland gefunden hat, hat hierzulande erstaunlich wenig Resonanz hervorgerufen. Auch, dass sie die Abschaffung des Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs gefordert hat.
Der eine oder andere mag sich innerlich damit zufriedengeben, es vielleicht sogar begrüßen, wenn diese oder jene Meinung allzu eilfertig ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät. Besorgniserregend wird es jedoch, wenn sich diese Haltung weiter ausbreitet. Denn wer soll in einer Republik das „Lebenselement“ der Demokratie hervorbringen, wenn nicht ihre lebendigen Glieder – also wir alle?
Dabei tritt immer wieder das Missverständnis auf, der Einsatz für Meinungsfreiheit sei zugleich ein Einsatz für bestimmte Meinungen. Das ist natürlich Unsinn. Man kann – nein, man muss – auch dann Partei für die Meinungsfreiheit ergreifen, wenn dadurch Meinungen geäußert werden, die man ablehnt, verurteilt und im demokratischen Diskurs bekämpft.
Deshalb ist es so bestürzend, dass ausgerechnet jene sich so sicher auf der Seite der Demokratie wähnen, die den Parteitag der AfD verhindern wollen. Jeder kann, soll und darf gegen die AfD demonstrieren, wie er es für richtig hält. Denn auch Demonstrationen gehören zum Lebenselement der Demokratie. Dass Protest laut ist und für alle Beteiligten nicht angenehm, gehört ebenso zur Natur der Sache. Wer jedoch nicht auf Protest, sondern auf die aktive Verhinderung eines Parteitags setzt und damit die von Verfassungs wegen garantierte parteiinterne Willensbildung mutwillig unterbinden will, der will keine Auseinandersetzung, sondern Schweigen – und steht damit nicht auf der Seite der Demokratie.
Und wer glaubt, dass die Beteiligung an Droh- oder Störaktionen rund um die neuen Redaktionsräume von Apollo News irgendeinen demokratischen Mehrwert habe, irrt ebenso. Wer Medien bedroht, wer sie vertreiben will, wer sich im Rahmen einer Verfassungsselbstjustiz zum Richter über erlaubte und unerlaubte Inhalte aufschwingt, der arbeitet nicht für die Demokratie, sondern glasklar gegen sie.
Andere Meinungen zu ertragen, kann mitunter eine Zumutung sein. Und genau so ist es gedacht. Denn ohne Zumutung gibt es keinen Widerspruch, keine Auseinandersetzung und keine Demokratie.
In diesem Sinne hoffe ich, dass der eine oder andere diese Zeilen als unerträgliche Zumutung empfindet. Machen Sie etwas daraus!
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